| Im Ernstfall das Richtige tun |
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Nicht zuletzt die aktuellen Krisenfälle in der Agrar- und Ernährungsbranche zeigen, dass der Rückruf eigener Produkte jedes Unternehmen treffen kann. Im Falle einer Rückrufaktion muss das Krisenmanagement eines Unternehmens von der Identifikation des Wareneingangs bis hin zur Sperrung der eigenen Produkte im Handel problemlos und wirkungsvoll funktionieren.
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In der Basisverordnung 178/2002 der EU zur Lebensmittelsicherheit definiert der Gesetzgeber die Verantwortung des Unternehmers zum Verbraucherschutz. Dieser Verantwortung kann der Hersteller oder Händler nur gerecht werden, wenn erforderliche Managementmaßnahmen für den Ernstfall im Unternehmen klar und eindeutig geregelt sind.